2.4 Speichern, teilen und kollaborieren in der Cloud

Frage

Wo kann man Daten ablegen, um sie für sich und andere bereitzustellen?

Lösungsvorschlag

Zusammen­fassung

Cloudspeicher-Dienste sind Datenablageorte im Internet. Dort hinterlegte Daten lassen sich, meist über den eigenen Account, unabhängig von Endgerät und Betriebssystem erreichen.

Voraussetzungen

  • Der Clouddienst wurde eingerichtet bzw. in die hochschulinternen Systeme integriert.
  • Die Nutzerinnen und Nutzer des Clouddienstes besitzen einen Account zur entsprechenden Verwaltung von Zugriffsrechten.
  • Die jeweiligen Accounts sind für den Zugriff auf die vorgesehenen Datenverzeichnisse berechtigt.

Ablauf

  1. Nutzerinnen und Nutzer richten einen Account ein. Alternativ wird ihnen von einer berechtigten Person ein Account zugewiesen.
  2. Ein Datenverzeichnis wird in der Cloud angelegt bzw. ein bestehendes Verzeichnis in die Cloud aufgenommen.
  3. Eine berechtigte Person legt die Zugriffsrechte für das Verzeichnis oder einzelne Dateien innerhalb fest, die z. B. für alle Accounts gültig sind. Es können auch nur bestimmte Accounts oder Nutzungsrollen berechtigt werden.
  4. Das Verzeichnis oder einzelne Dateien können meist über einen Link geteilt werden. Ebenso können bestimmte Accounts zur Nutzung eingeladen werden.
Aus der Praxis

In Kombination mit in der Cloud verfügbaren Anwendungen (z. B. Office-Paketen) können Cloudspeicher-Dienste neben der reinen Speicherfunktion auch als webbasierte Softwarelösung zur Textbearbeitung, Tabellenkalkulation oder Präsentation dienen.

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