3 Urheberrecht

Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben.

Wichtig

Vereinfacht: "Urheberrechtlich geschützt" heißt...
...die Nutzung eines Werks durch Dritte ist verboten – es sei denn, es wird explizit erlaubt. Diese Erlaubnis heißt "Lizenz".


Eine grundsätzliche Einführung


Was darf man nehmen?

  • Selbst erstellte Medien, die keine anderen Rechte verletzen,
  • Medien, an denen man die nötigen Nutzungsrechte erworben hat
  • Medien in dem Maße, wie es Ausnahmen vom Urheberrecht erlauben und
  • Medien, die explizit unter einer offenen Lizenz erstellt wurden (sog. OER).