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* Medien, an denen man die nötigen '''Nutzungsrechte erworben''' hat | * Medien, an denen man die nötigen '''Nutzungsrechte erworben''' hat | ||
* Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und | * Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und | ||
* Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. OER). | * Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. [[Freie Lernmaterialien nutzen|OER]]). |
Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben.
Vereinfacht: "Urheberrechtlich geschützt" heißt...
...die Nutzung eines Werks durch Dritte ist verboten – es sei denn, es wird explizit erlaubt. Diese Erlaubnis heißt "Lizenz".
Was darf man nehmen?