3 Urheberrecht

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Link zu Freien Bildungsmaterialien/OER eingefügt)
Zeile 17: Zeile 17:
* Medien, an denen man die nötigen '''Nutzungsrechte erworben''' hat
* Medien, an denen man die nötigen '''Nutzungsrechte erworben''' hat
* Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und
* Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und
* Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. OER).
* Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. [[Freie Lernmaterialien nutzen|OER]]).

Version vom 19. November 2021, 12:22 Uhr

Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben.

Wichtig

Vereinfacht: "Urheberrechtlich geschützt" heißt...
...die Nutzung eines Werks durch Dritte ist verboten – es sei denn, es wird explizit erlaubt. Diese Erlaubnis heißt "Lizenz".


Eine grundsätzliche Einführung


Was darf man nehmen?

  • Selbst erstellte Medien, die keine anderen Rechte verletzen,
  • Medien, an denen man die nötigen Nutzungsrechte erworben hat
  • Medien in dem Maße, wie es Ausnahmen vom Urheberrecht erlauben und
  • Medien, die explizit unter einer offenen Lizenz erstellt wurden (sog. OER).