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<loop_area type="summary"> | <loop_area type="summary">Um eine freie Wiederverwendung sicherzustellen, werden erstellte Lehr-/Lernangebote unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt (kurz CC). Im Kern dienen diese Lizenzen dazu, Werke kostenfrei der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu den lizensierten Werken gibt es OER auch als gemeinfreies Material (siehe „Gemeinfreiheit“).</loop_area> | ||
Die Creative Commons Lizenzen erlauben den Urhebern und Urheberinnen von Materialien, selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Dritte ihre Werke nutzen und verbreiten dürfen. Für eine unkomplizierte und möglichst uneingeschränkte Nutzung und Verbreitung von OER ist es daher besonders wichtig, möglichst offene Lizenzen zu wählen, die wenig Einschränkungen für die Verwendung von Materialien bedeuten. Es folgt eine Übersicht, die die Bedingungen und Einschränkungen der jeweiligen Lizenzen aufzeigt. | Die Creative Commons Lizenzen erlauben den Urhebern und Urheberinnen von Materialien, selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Dritte ihre Werke nutzen und verbreiten dürfen. Für eine unkomplizierte und möglichst uneingeschränkte Nutzung und Verbreitung von OER ist es daher besonders wichtig, möglichst offene Lizenzen zu wählen, die wenig Einschränkungen für die Verwendung von Materialien bedeuten. Es folgt eine Übersicht, die die Bedingungen und Einschränkungen der jeweiligen Lizenzen aufzeigt. | ||
Freie Lernmaterialien, international besser bekannt als Open Educational Ressources (OER), stehen unter einer freien Lizenz und können daher flexibel verwendet, vervielfältigt, verändert und verbreitet werden. Dabei müssen je nach Lizenz Bedingungen eingehalten werden (bspw. Nennung der Urheberin oder des Urhebers).
OER können Materialien jeglicher Art sein, z.B. Video- und Audioformate, Lehrkonzepte, Aufgaben, Tests, Projekte usw. Der Zugang sowie die Nutzung dieser Werke sind immer kostenfrei und die Verwendung, Bearbeitung und Verbreitung sind nicht nur erlaubt, sondern entsprechen dem Grundgedanken von OER.
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Um eine freie Wiederverwendung sicherzustellen, werden erstellte Lehr-/Lernangebote unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt (kurz CC). Im Kern dienen diese Lizenzen dazu, Werke kostenfrei der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu den lizensierten Werken gibt es OER auch als gemeinfreies Material (siehe „Gemeinfreiheit“).
Die Creative Commons Lizenzen erlauben den Urhebern und Urheberinnen von Materialien, selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Dritte ihre Werke nutzen und verbreiten dürfen. Für eine unkomplizierte und möglichst uneingeschränkte Nutzung und Verbreitung von OER ist es daher besonders wichtig, möglichst offene Lizenzen zu wählen, die wenig Einschränkungen für die Verwendung von Materialien bedeuten. Es folgt eine Übersicht, die die Bedingungen und Einschränkungen der jeweiligen Lizenzen aufzeigt.
Diese Lizenz erlaubt Dritten, ein Werk zu verbreiten, zu bearbeiten, mit anderen Werken zu mixen und darauf aufzubauen. Auch eine kommerzielle Nutzung ist erlaubt. Bedingung dafür ist, dass der Urheber oder die Urheberin des Originals genannt wird.
Bedingung | Nennung des Urhebers/der Urheberin |
Einschränkungen | Keine |
Wie CC BY, nur dass die kommerzielle Nutzung untersagt ist.
Bedingung | Nennung des Urhebers/der Urheberin |
Einschränkungen | Keine kommerzielle Nutzung (auch nicht durch den Urheber/die Urheberin!), Verwendungsmöglichkeiten bereits eingeschränkt |
Wie CC BY, nur dass die Veränderung des Werkes untersagt ist.
Bedingung | Nennung des Urhebers/der Urheberin |
Einschränkungen | Keine Bearbeitung oder Mixen, das Werk muss vollständig verwendet sein (z.B. nicht nur ein Ausschnitt), dadurch große Einschränkung in den Verwendungsmöglichkeiten |
Wie CC BY, allerdings dürfen Werke, die unter Verwendung des mit CC BY-SA lizensierten Originals entstehen, selbst nur unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden. Es dürfen also keine weiteren beschränkenden Regeln für die Verwendung hinzugefügt werden, als die Lizenz des Originals vorgibt.
Bedingung | Nennung des Urhebers/der Urheberin, Weitergabe nur unter Bedingungen/Lizenz des Originals |
Einschränkungen | Keine |
Veröffentlicht eine Person ihr Werk unter der CC0 Lizenz, auch CC Zero genannt, verzichtet sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, sofern mit den gesetzlichen Bestimmungen einzelner Länder vereinbar. Mit CC0 ist die Möglichkeit gegeben, Werke unter „0 Bedingungen“ freizugeben, also ohne Einschränkungen durch Lizenzbedingungen, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. Bei Verwendung von unter CC0 veröffentlichtem Material ist keine Namensnennung nötig und es muss keine weitere Erlaubnis zur Verwendung eingeholt werden, das Material ist folglich für jede Verwendung offen.
Bedingung | Keine |
Einschränkungen | Keine |
Die fehlende Nennung des Urhebers oder der Urheberin kann auch als Nachteil betrachtet werden, da nicht mehr nachvollziehbar ist, woher das jeweilige Material stammt.
Bei Werken jeder Art sollte immer die Angabe der Lizenz geprüft werden, man sollte sich nicht nur darauf verlassen, dass das Material als „frei“ oder „offen zur Verwendung“ deklariert ist. Lizenzen beugen Unklarheiten vor und legen die Bedingungen und Einschränkungen verbindlich fest, weshalb bei Materialien immer auf eine exakte Angabe der Lizenz geachtet werden sollte. Eine Ausnahme bilden Werke, die der Gemeinfreiheit unterliegen.
Gemeinfrei sind alle geistigen Schöpfungen, an denen kein Urheberrecht besteht.
Werke können aus drei Gründen der Gemeinfreiheit unterliegen:
Im ersten Fall sind beispielsweise amtliche Werke wie Gesetzestexte frei vom Urheberrecht und dürfen daher ohne weitere Erlaubnis verwendet werden. Im Fall der Schutzfrist liegt diese bei 70 Jahren für die meisten Werke, das bedeutet, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verfällt und das Werk ab diesem Zeitpunkt der Gemeinfreiheit unterliegt. Bei Lichtbildern, beispielsweise einem Schnappschuss von einem Gegenstand, sind es nur 50 Jahre. Gut zu wissen: Die Public Domain Mark ist ein Label, welches verwendet wird, um gemeinfreie Inhalte zu kennzeichnen. Wichtig hierbei ist, dass es sich dabei nur um eine Kennzeichnung handelt, um gemeinfreie Inhalte besser erkennen und finden zu können, nicht aber um ein gültiges Rechtsmittel.
Ja, dabei gilt: Man kann Inhalte nur lizensieren, also anderen Rechte daran einräumen, wenn man selbst über die Rechte an den jeweiligen Inhalten verfügt.
Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, OER im Internet zu finden. Eine Möglichkeit ist, spezielle Suchmaschinen für OER zu nutzen, z.B. OERhörnchen.de. Es gibt aber auch zahlreiche Listen und Tipps, wie hier: OER-Verzeichnisse und -Services. So oder so heißt es: Recherchieren lohnt sich!
Es sollte immer die vollständige Lizenz angegeben werden, um Unklarheiten zu vermeiden. So reicht es z.B. nicht, „Creative Commons“ allein anzugeben, weil für Dritte dadurch noch nicht klar wäre, wofür sie die Inhalte tatsächlich nutzen dürfen. Wichtig ist außerdem, alle Lizenzen von Bestandteilen eines Werkes vollständig anzugeben, sofern verschiede vorliegen.
Nicht immer haben bestehende Materialien, die man verwenden möchte, einheitliche Lizenzen. Liegt Material vor, das mit unterschiedlichen Lizenzen versehen ist, sollte man die Hinweise darauf (noch einmal) gebündelt angeben. So können verschiedene Kapitel eines OER-Schulbuches verschiedene Lizenzen aufweisen, was z.B. im Impressum gebündelt angegeben werden kann.
Für die Creative-Commons-Lizenz gibt es Piktogramme, die dabei helfen sollen, auf einen Blick zu erkennen, wie Inhalte verwendet werden dürfen. Es besteht keine Pflicht, sie zu verwenden, aufgrund ihrer Funktion als Hilfestellung ist es allerdings zu empfehlen.
Bei der CC BY-ND Lizenz ist eine Bearbeitung des Materials nicht erlaubt, dennoch kann es in einem gewissem Rahmen verwendet werden. Wurde das Material unverändert zusammengestellt und steht jedes Werk dabei weiter unverändert für sich, liegt in der Regel auch keine Bearbeitung vor, z.B. wenn ein Foto oder eine Illustration ohne Veränderung in ein Arbeitsblatt eingefügt wird. Achtung: Auch das Zuschneiden eines Bildes bzw. die Verwendung eines Bildausschnittes stellt eine Form der Bearbeitung dar. Verschmelzen die Materialien aber zu einem neuen, eigenständigen Werk, liegt eine Bearbeitung vor, z.B. beim Kombinieren von Illustrationen und Fotos oder dem Erstellen von Collagen.
Ja, allerdings gibt es viel zu beachten. Bei einer einfachen Zusammenstellung müssen die Lizenzen aller Einzelwerke angegeben werden. Entsteht aus den kombinierten Materialien ein neues, eigenständiges Werk, darf dafür eine eigene Lizenz vergeben werden, welche sich allerdings nach dem Ausgangswerk mit der am meisten einschränkenden Lizenz richten muss. Es kann auch der Fall eintreten, dass Lizenzen der Ausgangswerke nicht kompatibel sind, sodass sie nicht zu einem neuen Werk verschmolzen werden dürfen. Im Wiki von Creative Commons findet sich eine Übersicht zu den Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Lizenzen.
Urheberrechtlich geschützte Materialien, ob OER oder nicht, können unter Beachtung gewisser gesetzlicher Ausnahmen genutzt werden. Gedichte z.B. dürfen zitiert werden, um sich innerhalb einer Gedichtinterpretation darauf zu beziehen, für den verwendeten Gedichttext ist dann keine Lizenz nötig. Dafür muss die Quelle angegeben und die Anforderungen an ein zulässiges Zitat beachtet werden.
Es ist keine Pflicht, auf frei verwendbare Materialien hinzuweisen, dennoch ist es empfehlenswert, auf den Status hinzuweisen. So können Andere direkt erkennen, dass keine Rechte am Material beansprucht werden und Inhalte können so leichter weiterverwendet werden.
Die CC0-Freigabe ist eine Lizenz, die einer pauschalen Erlaubnis gleichkommt, Werke uneingeschränkt und ohne Bedingungen zu verwenden. Dafür muss der Urheber oder die Urheberin des Werkes es bewusst unter Verwendung der Lizenz freigeben. Ob ein Werk dagegen gemeinfrei ist, wird allein durch das Gesetz bestimmt, das z.B. regelt, wann der urheberrechtliche Schutz eines Werkes abgelaufen ist oder ob ein solcher Schutz überhaupt je bestand.
Die OER-Fachexperten bieten eine umfassende Einführung in das Thema OER. Der kostenfreie Online-Kurs ist selbst OER, weshalb bspw. auch alle Videos frei lizenziert sind.
Lieber ein Buch? Dann empfehlen wir: „Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen“ von Jöran Muuß-Merholz.
Eine gute Übersicht über verschiedene Themen und Fragen zu OER bieten außerdem die "JOINTLY-Broschüren", Text & Bild: Henry Steinhau für @OER_JOINTLY
Open Educational Resources (frei lizenzierte Lernmaterialien)
Creative-Commons-Lizenz "Namensnennung"
Creative-Commons-Lizenz "Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen"
Creative-Commons-Lizenz "Kein Urheberrechtsschutz"