3 Urheberrecht

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Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben. Weitere Informationen und spezifischere Ausführungen (auch Links auf die entsprechenden Gesetze) finden Sie [https://intranet.th-luebeck.de/WIKI/Seiten/Urheberrecht-in-der-Lehre.aspx im Intranet der TH Lübeck].
Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben.


<loop_area type="important">''Vereinfacht: "Urheberrechtlich geschützt" heißt...''<br>...die Nutzung eines Werks durch Dritte ist '''verboten''' – es sei denn, es wird '''explizit erlaubt'''. Diese Erlaubnis heißt '''"Lizenz"'''.</loop_area>
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<h2>Eine grundsätzliche Einführung</h2>
== Eine grundsätzliche Einführung ==


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'''Was darf man nehmen?'''
== Was darf man nehmen? ==
* '''Selbst erstellte Medien''', die keine anderen Rechte verletzen,
* '''Selbst erstellte Medien''', die keine anderen Rechte verletzen,
* Medien, an denen man die nötigen '''Nutzungsrechte erworben''' hat
* Medien, an denen man die nötigen '''Nutzungsrechte erworben''' hat
* Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und
* Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und
* Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. OER).
* Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. [[Freie Lernmaterialien nutzen|OER]]).
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2022, 13:58 Uhr

Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben.

Wichtig

Vereinfacht: "Urheberrechtlich geschützt" heißt...
...die Nutzung eines Werks durch Dritte ist verboten – es sei denn, es wird explizit erlaubt. Diese Erlaubnis heißt "Lizenz".


Eine grundsätzliche Einführung


Was darf man nehmen?

  • Selbst erstellte Medien, die keine anderen Rechte verletzen,
  • Medien, an denen man die nötigen Nutzungsrechte erworben hat
  • Medien in dem Maße, wie es Ausnahmen vom Urheberrecht erlauben und
  • Medien, die explizit unter einer offenen Lizenz erstellt wurden (sog. OER).