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Gemeinfrei sind alle geistigen Schöpfungen, an denen kein Urheberrecht besteht. | |||
Werke können aus drei Gründen der Gemeinfreiheit unterliegen: | |||
# Das Werk unterlag nie dem Urheberrecht. | |||
# Die Schutzfrist ist abgelaufen. | |||
# Der Urheber/die Urheberin verzichtet auf seine/ihre Rechte. |
Gemeinfrei sind alle geistigen Schöpfungen, an denen kein Urheberrecht besteht.
Werke können aus drei Gründen der Gemeinfreiheit unterliegen: