Gemeinfreiheit

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Gemeinfrei sind alle geistigen Schöpfungen, an denen kein Urheberrecht besteht.
 
Werke können aus drei Gründen der Gemeinfreiheit unterliegen:
# Das Werk unterlag nie dem Urheberrecht.
# Die Schutzfrist ist abgelaufen.
# Der Urheber/die Urheberin verzichtet auf seine/ihre Rechte.

Aktuelle Version vom 30. November 2022, 12:52 Uhr

Gemeinfrei sind alle geistigen Schöpfungen, an denen kein Urheberrecht besteht.

Werke können aus drei Gründen der Gemeinfreiheit unterliegen:

  1. Das Werk unterlag nie dem Urheberrecht.
  2. Die Schutzfrist ist abgelaufen.
  3. Der Urheber/die Urheberin verzichtet auf seine/ihre Rechte.