3 Urheberrecht

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<h2>Eine grundsätzliche Einführung</h2>
== Eine grundsätzliche Einführung ==


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'''Was darf man nehmen?'''
== Was darf man nehmen? ==
* '''Selbst erstellte Medien''', die keine anderen Rechte verletzen,
* '''Selbst erstellte Medien''', die keine anderen Rechte verletzen,
* Medien, an denen man die nötigen '''Nutzungsrechte erworben''' hat
* Medien, an denen man die nötigen '''Nutzungsrechte erworben''' hat
* Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und
* Medien in dem Maße, wie es '''Ausnahmen vom Urheberrecht''' erlauben und
* Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. [[Freie Lernmaterialien nutzen|OER]]).
* Medien, die explizit unter einer '''offenen Lizenz''' erstellt wurden (sog. [[Freie Lernmaterialien nutzen|OER]]).

Version vom 19. Oktober 2022, 13:01 Uhr

Wie alle Rechtsbereiche ist auch das Urheberrecht komplex, diese Seite erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie soll einen pragmatischen und schnellen Einstieg geben.

Wichtig

Vereinfacht: "Urheberrechtlich geschützt" heißt...
...die Nutzung eines Werks durch Dritte ist verboten – es sei denn, es wird explizit erlaubt. Diese Erlaubnis heißt "Lizenz".


Eine grundsätzliche Einführung


Was darf man nehmen?

  • Selbst erstellte Medien, die keine anderen Rechte verletzen,
  • Medien, an denen man die nötigen Nutzungsrechte erworben hat
  • Medien in dem Maße, wie es Ausnahmen vom Urheberrecht erlauben und
  • Medien, die explizit unter einer offenen Lizenz erstellt wurden (sog. OER).