3.4 Freie Lernmaterialien nutzen

Definition

Freie Lernmaterialien, international besser bekannt als Open Educational Ressources (OER), stehen unter einer freien Lizenz und können daher flexibel verwendet, vervielfältigt, verändert und verbreitet werden. Dabei müssen je nach Lizenz Bedingungen eingehalten werden (bspw. Nennung der Urheberin oder des Urhebers).

Was sind OER?[]

OER können Materialien jeglicher Art sein, z.B. Video- und Audioformate, Lehrkonzepte, Aufgaben, Tests, Projekte usw. Der Zugang sowie die Nutzung dieser Werke sind immer kostenfrei und die Verwendung, Bearbeitung und Verbreitung sind nicht nur erlaubt, sondern entsprechen dem Grundgedanken von OER.


Freie Lizenzen[]

Zusammen­fassung

Am besten geeignet und häufig für OER verwendet sind Creative Commons-Lizenzen (kurz CC). Im Kern dienen diese Lizenzen dazu, Werke kostenfrei der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu den lizensierten Werken gibt es OER auch als gemeinfreies Material (siehe „Gemeinfreiheit“).

Die Creative Commons Lizenzen erlauben den Urhebern und Urheberinnen von Materialien, selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Dritte ihre Werke nutzen und verbreiten dürfen. Für eine unkomplizierte und möglichst uneingeschränkte Nutzung und Verbreitung von OER ist es daher besonders wichtig, möglichst offene Lizenzen zu wählen, die wenig Einschränkungen für die Verwendung von Materialien bedeuten. Es folgt eine Übersicht, die die Bedingungen und Einschränkungen der jeweiligen Lizenzen aufzeigt.

CC BY[]

Diese Lizenz erlaubt Dritten, ein Werk zu verbreiten, zu bearbeiten, mit anderen Werken zu mixen und darauf aufzubauen. Auch eine kommerzielle Nutzung ist erlaubt. Bedingung dafür ist, dass der Urheber oder die Urheberin des Originals genannt wird.

Bedingung Nennung des Urhebers/der Urheberin
Einschränkungen Keine

CC BY-NC[]

Wie CC BY, nur dass die kommerzielle Nutzung untersagt ist.

Bedingung Nennung des Urhebers/der Urheberin
Einschränkungen Keine kommerzielle Nutzung (auch nicht durch den Urheber/die Urheberin!), Verwendungsmöglichkeiten bereits eingeschränkt

CC BY-ND[]

Wie CC BY, nur dass die Veränderung des Werkes untersagt ist.

Bedingung Nennung des Urhebers/der Urheberin
Einschränkungen Keine Bearbeitung oder Mixen, das Werk muss vollständig verwendet sein (z.B. nicht nur ein Ausschnitt), dadurch große Einschränkung in den Verwendungsmöglichkeiten

CC BY-SA[]

Wie CC BY, allerdings dürfen Werke, die unter Verwendung des mit CC BY-SA lizensierten Originals entstehen, selbst nur unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden. Es dürfen also keine weiteren beschränkenden Regeln für die Verwendung hinzugefügt werden, als die Lizenz des Originals vorgibt.

Bedingung Nennung des Urhebers/der Urheberin
Einschränkungen Keine

CC0[]

Veröffentlicht eine Person ihr Werk unter der CC0 Lizenz, auch CC Zero genannt, verzichtet sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, sofern mit den gesetzlichen Bestimmungen einzelner Länder vereinbar. Mit CC0 ist die Möglichkeit gegeben, Werke unter „0 Bedingungen“ freizugeben, also ohne Einschränkungen durch Lizenzbedingungen, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. Bei Verwendung von unter CC0 veröffentlichtem Material ist keine Namensnennung nötig und es muss keine weitere Erlaubnis zur Verwendung eingeholt werden, das Material ist folglich für jede Verwendung offen.

Bedingung Keine
Einschränkungen Keine

Die fehlende Nennung des Urhebers oder der Urheberin kann auch als Nachteil betrachtet werden, da nicht mehr nachvollziehbar ist, woher das jeweilige Material stammt.

Wichtig

Bei Werken jeder Art sollte immer die Angabe der Lizenz geprüft werden, man sollte sich nicht nur darauf verlassen, dass das Material als „frei“ oder „offen zur Verwendung“ deklariert ist. Lizenzen beugen Unklarheiten vor und legen die Bedingungen und Einschränkungen verbindlich fest, weshalb bei Materialien immer auf eine exakte Angabe der Lizenz geachtet werden sollte. Eine Ausnahme bilden Werke, die der Gemeinfreiheit unterliegen.

Gemeinfreiheit[]

Definition

Gemeinfrei sind alle geistigen Schöpfungen, an denen kein Urheberrecht besteht.

Werke können aus drei Gründen der Gemeinfreiheit unterliegen:

  1. Das Werk unterlag nie dem Urheberrecht.
  2. Die Schutzfrist ist abgelaufen.
  3. Der Urheber/die Urheberin verzichtet auf seine/ihre Rechte.

Im ersten Fall sind beispielsweise amtliche Werke wie Gesetzestexte frei vom Urheberrecht und dürfen daher ohne weitere Erlaubnis verwendet werden. Im Fall der Schutzfrist liegt diese bei 70 Jahren für die meisten Werke, das bedeutet, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verfällt und das Werk ab diesem Zeitpunkt der Gemeinfreiheit unterliegt. Bei Lichtbildern, beispielsweise einem Schnappschuss von einem Gegenstand, sind es nur 50 Jahre. Gut zu wissen: Die Public Domain Mark ist ein Label, welches verwendet wird, um gemeinfreie Inhalte zu kennzeichnen. Wichtig hierbei ist, dass es sich dabei nur um eine Kennzeichnung handelt, um gemeinfreie Inhalte besser erkennen und finden zu können, nicht aber um ein gültiges Rechtsmittel.

Cc-public domain mark white.svg.png
Zusammen­fassung
  • OER sowie für OER verwendetes Material sollte möglichst frei lizensiert sein
  • Gemeinfreie sowie unter CC0 veröffentlichte Werke bieten die meiste Freiheit
  • Die Public Domain Mark kennzeichnet gemeinfreie Inhalte

Wo können Sie mehr darüber erfahren?[]

Die OER-Fachexperten bieten eine umfassende Einführung in das Thema OER. Der kostenfreie Online-Kurs ist selbst OER, weshalb bspw. auch alle Videos frei lizenziert sind.

Lieber ein Buch? Dann empfehlen wir: „Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen“ von Jöran Muuß-Merholz.