Freie Lernmaterialien, international besser bekannt als Open Educational Ressources (OER), stehen unter einer freien Lizenz und können daher flexibel verwendet, vervielfältigt, verändert und verbreitet werden. Dabei müssen je nach Lizenz Bedingungen eingehalten werden (bspw. Nennung der Urheberin oder des Urhebers).
OER können Materialien jeglicher Art sein, z.B. Video- und Audioformate, Lehrkonzepte, Aufgaben, Tests, Projekte usw. Der Zugang sowie die Nutzung dieser Werke sind immer kostenfrei und die Verwendung, Bearbeitung und Verbreitung sind nicht nur erlaubt, sondern entsprechen dem Grundgedanken von OER.
Wenn Sie dieses Element öffnen, werden Inhalte von externen Dienstleistern geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an diese übertragen.
Am besten geeignet und häufig für OER verwendet sind Creative Commons-Lizenzen (kurz CC). Im Kern dienen diese Lizenzen dazu, Werke kostenfrei der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu den lizensierten Werken gibt es OER auch als gemeinfreies Material (siehe „Gemeinfreiheit“).
Die Creative Commons Lizenzen erlauben den Urhebern und Urheberinnen von Materialien, selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Dritte ihre Werke nutzen und verbreiten dürfen. Für eine unkomplizierte und möglichst uneingeschränkte Nutzung und Verbreitung von OER ist es daher besonders wichtig, möglichst offene Lizenzen zu wählen, die wenig Einschränkungen für die Verwendung von Materialien bedeuten. Es folgt eine Übersicht, die die Bedingungen und Einschränkungen der jeweiligen Lizenzen aufzeigt.
Diese Lizenz erlaubt Dritten, ein Werk zu verbreiten, zu bearbeiten, mit anderen Werken zu mixen und darauf aufzubauen. Auch eine kommerzielle Nutzung ist erlaubt. Bedingung dafür ist, dass der Urheber oder die Urheberin des Originals genannt wird.
Bedingung | Nennung des Urhebers/der Urheberin |
Einschränkungen | Keine |
Wie CC BY, nur dass die kommerzielle Nutzung untersagt ist.
Bedingung | Nennung des Urhebers/der Urheberin |
Einschränkungen | Keine kommerzielle Nutzung (auch nicht durch den Urheber/die Urheberin!), Verwendungsmöglichkeiten bereits eingeschränkt |
Wie CC BY, nur dass die Veränderung des Werkes untersagt ist.
Bedingung | Nennung des Urhebers/der Urheberin |
Einschränkungen | Keine Bearbeitung oder Mixen, das Werk muss vollständig verwendet sein (z.B. nicht nur ein Ausschnitt), dadurch große Einschränkung in den Verwendungsmöglichkeiten |
Wie CC BY, allerdings dürfen Werke, die unter Verwendung des mit CC BY-SA lizensierten Originals entstehen, selbst nur unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden. Es dürfen also keine weiteren beschränkenden Regeln für die Verwendung hinzugefügt werden, als die Lizenz des Originals vorgibt.
Bedingung | Nennung des Urhebers/der Urheberin |
Einschränkungen | Keine |
Veröffentlicht eine Person ihr Werk unter der CC0 Lizenz, auch CC Zero genannt, verzichtet sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, sofern mit den gesetzlichen Bestimmungen einzelner Länder vereinbar. Mit CC0 ist die Möglichkeit gegeben, Werke unter „0 Bedingungen“ freizugeben, also ohne Einschränkungen durch Lizenzbedingungen, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. Bei Verwendung von unter CC0 veröffentlichtem Material ist keine Namensnennung nötig und es muss keine weitere Erlaubnis zur Verwendung eingeholt werden, das Material ist folglich für jede Verwendung offen.
Bedingung | Keine |
Einschränkungen | Keine |
Die fehlende Nennung des Urhebers oder der Urheberin kann auch als Nachteil betrachtet werden, da nicht mehr nachvollziehbar ist, woher das jeweilige Material stammt.
Bei Werken jeder Art sollte immer die Angabe der Lizenz geprüft werden, man sollte sich nicht nur darauf verlassen, dass das Material als „frei“ oder „offen zur Verwendung“ deklariert ist. Lizenzen beugen Unklarheiten vor und legen die Bedingungen und Einschränkungen verbindlich fest, weshalb bei Materialien immer auf eine exakte Angabe der Lizenz geachtet werden sollte. Eine Ausnahme bilden Werke, die der Gemeinfreiheit unterliegen.
Gemeinfrei sind alle geistigen Schöpfungen, an denen kein Urheberrecht besteht.
Werke können aus drei Gründen der Gemeinfreiheit unterliegen:
Im ersten Fall sind beispielsweise amtliche Werke wie Gesetzestexte frei vom Urheberrecht und dürfen daher ohne weitere Erlaubnis verwendet werden. Im Fall der Schutzfrist liegt diese bei 70 Jahren für die meisten Werke, das bedeutet, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verfällt und das Werk ab diesem Zeitpunkt der Gemeinfreiheit unterliegt. Bei Lichtbildern, beispielsweise einem Schnappschuss von einem Gegenstand, sind es nur 50 Jahre. Gut zu wissen: Die Public Domain Mark ist ein Label, welches verwendet wird, um gemeinfreie Inhalte zu kennzeichnen. Wichtig hierbei ist, dass es sich dabei nur um eine Kennzeichnung handelt, um gemeinfreie Inhalte besser erkennen und finden zu können, nicht aber um ein gültiges Rechtsmittel.
Die OER-Fachexperten bieten eine umfassende Einführung in das Thema OER. Der kostenfreie Online-Kurs ist selbst OER, weshalb bspw. auch alle Videos frei lizenziert sind.
Lieber ein Buch? Dann empfehlen wir: „Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen“ von Jöran Muuß-Merholz.
Eine gute Übersicht über verschiedene Themen und Fragen zu OER bieten die "JOINTLY-Broschüren", Text & Bild: Henry Steinhau für @OER_JOINTLY
Open Educational Resources (frei lizenzierte Lernmaterialien)
Creative-Commons-Lizenz "Namensnennung"
Creative-Commons-Lizenz "Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen"
Creative-Commons-Lizenz "Kein Urheberrechtsschutz"