Frage
Wo kann man Daten ablegen, um sie für sich und andere bereitzustellen?
Lösungsvorschlag
Zusammenfassung
Cloudspeicher-Dienste sind freie oder bezahlpflichtige Datenablageorte im Internet, dort hinterlegte Daten lassen sich, meist über den eigenen Account, unabhängig von Endgerät und Betriebssystem erreichen.
Voraussetzungen
- Der Clouddienst wurde zum Zweck der vorgesehenen Nutzung eingerichtet bzw. in die hochschulinternen Systeme integriert.
- Die Nutzerinnen und Nutzer des Clouddienstes besitzen einen Nutzeraccount zur entsprechenden Verwaltung von Zugriffsrechten.
- Die jeweiligen Accounts sind für den Zugriff auf die vorgesehenen Datenverzeichnisse berechtigt.
Ablauf
- Nutzerinnen und Nutzer richten einen Account ein bzw. ihnen wird von einer berechtigten Person ein neu erstellter oder existierender Account zugewiesen.
- Ein Datenverzeichnis wird in der Cloud angelegt bzw. ein bestehendes Verzeichnis in die Cloud aufgenommen.
- Eine berechtigte Person legt die Zugriffsrechter für das Verzeichnis oder einzelne Dateien innerhalb fest, die z.B. für alle Accounts gültig sind oder bestimmte Accounts oder Nutzerrollen berechtigen.
- Das Verzeichnis oder einzelne Dateien können meist über einen Link geteilt oder bestimmte Nutzeraccounts eingeladen werden.
Aus der Praxis
Die Frage der Sicherheit der gespeicherten Daten vor unerwünschtem Fremdzugriff sollte gegen die Effizienz eines jeweiligen Dienstes abgewogen werden. In Kombination mit in der Cloud verfügbaren Anwendungen (z. B. Office-Paketen) können Cloudspeicher-Dienste neben der reinen Speicherfunktion auch als webbasierte Softwarelösung zur Textbearbeitung, Tabellenkalkulation oder Präsentation dienen.
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