Gemeinfreiheit

Gemeinfrei sind alle geistigen Schöpfungen, an denen kein Urheberrecht besteht.

Werke können aus drei Gründen der Gemeinfreiheit unterliegen:

  1. Das Werk unterlag nie dem Urheberrecht.
  2. Die Schutzfrist ist abgelaufen.
  3. Der Urheber/die Urheberin verzichtet auf seine/ihre Rechte.